Wehr und Rüstzeug


Hier nun stellen wir euch die Waffen und das Rüstzeugvor, welche recht typisch für die Landsknecht zu Beginn des 16. Jahrhunderts waren und welche wir bei unserer Darstellung nutzen.


1. Die langen Spiess

Der Langspiess stellt die wohl häufigste Waffe im Gewalthaufen dar.

Auch bei uns Üsenbergern ist es für jeden Waffenträger Pflicht den Gebrauch von der "Pike auf "zu erlernen! Dabei werden Marsch und Gefechtsformationen sowie die Handhabung des Langspiesses geübt. Die Übungen führen wir während unserer Lager durch, aber auch im größeren Rahmen bei den Waffendrills des Bundes oberschwäbischer Landsknechte "BOL"


2. Die Kurzwehr

Geradezu verheiratet war der Landsknecht mit seiner kurzen Wehr. Jeder hatte sie als selbstverständliche Waffe wenn Langspieß oder Hellebarde nicht mehr wirkten.

Wenn es in den aufeinanderprallenden Haufen zum hautnahen Zweikampf kam, aber auch in der Selbstverteidigung im Lager oder Wirtshaus beim Trinken und Spielen, wenn aus Raufereien bewaffnetes "Balgen" wurde zog man die Kurzwaffe.

Typisch für den Landsknecht war der Katzbalger. Das schwere, breite Schwert mit der "S" oder "8" förmigen Parierstange war kurz und wurde fast waagerecht eng am Körper getragen. Aber auch die sogenannten Bauernwehren fanden Verwendung. Falchion und langes Messer waren mit einer einschneidigen spitzen Klinge versehen und leicht zu führen.

Neben dem Schwert besaß der einfache Knecht zumeist auch einen Dolch mit langer, schmaler und zugleich starker Klinge.


3. Die Schusswaffen

Seit nicht zu langer Zeit sind auch wieder Schusswaffen im Arsenal der Üsenberger Landsknechte. Es handelt sich allsamt um Schwarzpulverwaffen mit Luntenzündung. Wir verwenden diese Replikate historischer Schusswaffen allerdings ausschließlich als Böller. Also ohne Kugeln. Stattdessen werden Dämmladungen aus Grieß auf die Pulverladung gesetzt, welche einen recht lauten Knall verursachen. Natürlich werden die "Böller" im 5 Jahres-Rhytmus staatlich überprüft und die Schützen müssen im Besitz einer Genehmigung nach §27 SprengG sein.

Hier nun ein paar anschauliche Bilder der von uns verwendeten Handrohre, Arkebusen, Büchsen, Standmörser und der Akeley.